HUNDEFITNESS BERN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Vertragspartnerin ist Larissa Pfaffen, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Hundefitness Bern“. Nachfolgend wird dafür die Bezeichnung „Hundefitness Bern“ verwendet.
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Angebote von Hundefitness Bern, insbesondere für Fitness-Checks, Einzeltrainings, Gruppenstunden, „I train your dog“ sowie weitere von Hundefitness Bern angebotene Dienstleistungen im Bereich Hundefitness und Beschäftigung von Hunden.
Hundefitness Bern unterstützt Hundehalterinnen und Hundehalter dabei, die körperliche Fitness, Beweglichkeit, Koordination, Kraft und Körperwahrnehmung ihres Hundes zu fördern.
Die angebotenen Trainings ersetzen keine tierärztliche und / oder physiotherapeutische Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Eine Erfolgsgarantie wird nicht abgegeben. Der Trainingserfolg hängt unter anderem von den individuellen Voraussetzungen des Hundes sowie von der Mitarbeit und Umsetzung der empfohlenen Übungen durch die Hundehalterin bzw. den Hundehalter ab.
Hundefitness Bern erbringt ihre Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Aufgrund der individuellen körperlichen Voraussetzungen und Reaktionen jedes Hundes kann keine Garantie für einen bestimmten Trainingserfolg oder eine bestimmte körperliche Entwicklung übernommen werden.
2. Trainingsdauer
Die Dauer der Trainingseinheiten richtet sich nach dem gebuchten Angebot:
Fitness-Check: 90 Minuten
Hundefitness Einzelstunde: 45 Minuten
Hundefitness Gruppenstunde: 45 Minuten
I train your dog: 45 Minuten
3. Terminvereinbarung
Termine werden nach Anfrage individuell vereinbart. Ein vorgeschlagener Termin gilt erst dann als verbindlich reserviert, wenn dieser von der Hundehalterin bzw. dem Hundehalter bestätigt wurde. Nach erfolgter Bestätigung ist der Termin für beide Seiten verbindlich.
Kann ein vorgeschlagener Termin nicht wahrgenommen werden, ist dies Hundefitness Bern möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Mit der Bestätigung des Termins kommt eine verbindliche Vereinbarung über die gebuchte Leistung zustande.
4. Zahlungsbedingungen
Fitness-Check: CHF 120.00
Hundefitness Einzelstunde: CHF 50.00
Hundefitness Gruppenstunde: CHF 40.00
I train your dog: CHF 60.00
Zahlungsfrist: Der Gesamtbetrag ist spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin zu bezahlen. Falls der Termin innerhalb der nächsten 7 Kalendertage vereinbart wird, ist der Gesamtbetrag sofort nach der Terminbestätigung fällig.
Überweisung auf das untenstehende Konto:
Larissa Pfaffen, Bollholzweg 2, 3112 Allmendingen b. Bern, CH24 8080 8006 8718 8018 5
Bezahlung via Twint und Barzahlungen sind nach vorheriger Absprache möglich und müssen am Tag des Trainingsbeginnes erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann Hundefitness Bern die Durchführung weiterer Leistungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
5. Absage und Verschiebung durch Hundehalterin und Hundehalter
Eine kostenlose Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Massgebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage bei Hundefitness Bern eingeht.
Kann ein Termin aufgrund besonderer Umstände nachweislich nicht wahrgenommen werden, kann Hundefitness Bern im Einzelfall eine abweichende Regelung treffen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
6. Absage oder Verschiebung durch Hundefitness Bern
Hundefitness Bern behält sich das Recht vor, vereinbarte Termine aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. Dazu gehören insbesondere Krankheit, Unfall, extreme Wetterbedingungen oder andere Umstände, welche eine sichere Durchführung des Trainings nicht ermöglichen.
Bei einer Absage durch Hundefitness Bern wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Kann kein Ersatztermin angeboten oder vereinbart werden und wurde die Leistung bereits bezahlt, wird die entsprechende Gebühr zurückerstattet.
7. Gesundheit des Hundes
Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter ist verpflichtet, Hundefitness Bern vor Beginn des Trainings über bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen, Verletzungen oder andere relevante Besonderheiten des Hundes zu informieren.
Insbesondere sind bestehende Beschwerden des Bewegungsapparates, kürzlich erfolgte Operationen oder Verletzungen sowie tierärztliche Diagnosen mitzuteilen, sofern diese für das Training relevant sein können.
Bei akuten Erkrankungen, Verletzungen oder ansteckenden Krankheiten darf der Hund nicht am Training teilnehmen. Bei Unsicherheit über den Gesundheitszustand oder die Belastbarkeit des Hundes kann Hundefitness Bern verlangen, dass vor Beginn oder Fortsetzung des Trainings eine tierärztliche und/oder physiotherapeutische Abklärung erfolgt.
Hundefitness Bern ersetzt keine tierärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Hundefitness Bern stellt keine medizinischen Diagnosen und führt keine tiermedizinischen und / oder physiotherapeutische Behandlungen durch.
8. Fitness-Check
Der Fitness-Check dient der Einschätzung des aktuellen körperlichen Zustands des Hundes und der Ermittlung geeigneter Trainingsmöglichkeiten.
Die Dauer eines Fitness-Checks beträgt 90 Minuten.
Werden während des Fitness-Checks Auffälligkeiten festgestellt, kann Hundefitness Bern empfehlen, vor einer weiteren Teilnahme am Training eine tierärztliche und / oder physiotherapeutische Abklärung vorzunehmen.
Ein erneuter Fitness-Check ist erforderlich, wenn der Hund über einen längeren Zeitraum nicht mehr am Training teilgenommen hat oder nach gesundheitlichen Veränderungen (wie z. B. einer Operation oder Verletzung), um die Trainingsfähigkeit neu zu beurteilen und das Training sicher anzupassen.
9. Hundefitness Einzelstunde
Das Einzeltraining dauert 45 Minuten. Das Training wird individuell auf den jeweiligen Hund und dessen Bedürfnisse abgestimmt.
Die Übungen und Trainingsinhalte werden entsprechend dem aktuellen Leistungsstand, den körperlichen Voraussetzungen und den vereinbarten Trainingszielen ausgewählt.
10. Hundefitness Gruppenstunden
Die Dauer einer Gruppenstunde beträgt 45 Minuten. Die Teilnehmerzahl ist auf 3 Mensch-Hund-Teams begrenzt.
Die Hundehalterinnen bzw. Hundehalter sind verpflichtet, während der Gruppenstunde auf andere Hunde und Personen Rücksicht zu nehmen und die Anweisungen von Hundefitness Bern zu befolgen. Hundefitness Bern kann einen Hund oder eine Person von einer Gruppenstunde ausschliessen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund störendem Verhalten erforderlich ist.
11. I train your dog
Das Angebot „I train your dog“ dauert 45 Minuten. Während dieser Zeit übernimmt Hundefitness Bern das Training des Hundes gemäss der zuvor vereinbarten Zielsetzung.
Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter bleibt dafür verantwortlich, Hundefitness Bern über sämtliche für die sichere Durchführung des Trainings notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäss zu informieren.
Je nach Hund kann es sinnvoll sein, dass die Hundehalterin bzw. der Hundehalter während der Einheit den Trainingsraum verlässt – dies wird individuell besprochen und vereinbart.
12. Teilnahme und Verhalten
Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter ist während des Trainings für den eigenen Hund verantwortlich, soweit die Verantwortung nicht ausdrücklich im Rahmen des Angebots „I train your dog“ an Hundefitness Bern übertragen wurde.
Die Hunde sind während des Aufenthalts bei Hundefitness Bern grundsätzlich an der Leine zu führen. Hunde dürfen nicht an der Leine miteinander in Kontakt gebracht werden. Das Ableinen eines Hundes ist erst gestattet, wenn dies von Larissa Pfaffen ausdrücklich angeordnet oder erlaubt wird.
Anweisungen von Hundefitness Bern sind im Interesse der Sicherheit und des Wohls der Hunde zu befolgen.
Hundefitness Bern kann eine Trainingseinheit abbrechen oder eine Teilnahme verweigern, wenn das Verhalten eines Hundes oder einer Person eine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen darstellt oder der sichere Ablauf des Trainings nicht gewährleistet werden kann.
13. Teilnahmeausschluss
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind insbesondere akut kranke, verletzte oder ansteckende Hunde.
Läufige Hündinnen dürfen während der Standhitze vorübergehend nicht an Gruppenstunden teilnehmen.
Hundefitness Bern kann einen Hund auch während einer laufenden Trainingseinheit von der weiteren Teilnahme ausschliessen, wenn sich zeigt, dass die Durchführung für den Hund oder andere Beteiligte nicht sicher oder zumutbar ist. Bei einem solchen Ausschluss wird die bereits erbrachte Leistung grundsätzlich verrechnet. Ob und in welchem Umfang eine nicht erbrachte Leistung verrechnet wird, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
14. Verantwortung der Hundehalterin bzw. des Hundehalters
Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter bestätigt, dass sie bzw. er berechtigt ist, den teilnehmenden Hund zu betreuen und am Training teilnehmen zu lassen.
Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter ist verpflichtet, Hundefitness Bern über relevante gesundheitliche oder sonstige Besonderheiten des Hundes vollständig und wahrheitsgemäss zu informieren.
Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter haftet für Schäden, die durch den eigenen Hund verursacht werden, soweit eine gesetzliche Haftung besteht.
15. Verunreinigungen und Reinigungsgebühr
Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter ist dafür verantwortlich, dass der Hund sich vor Beginn der Trainingseinheit ausreichend versäubern konnte.
Da sich direkt vor der Trainingsräumlichkeit keine optimale Versäuberungsmöglichkeit befindet, wird darum gebeten, das Versäubern vorab an einer geeigneten Stelle einzuplanen. Sollte direkt vor dem Gebäude dennoch ein „Unglück“ passieren, ist dieses im Sinne einer guten Nachbarschaft und aus Rücksicht auf die Anwohner von der Hundehalterin bzw. dem Hundehalter umgehend und vollständig aufzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen.
Sollte der Hund in den Trainingsräumlichkeiten sein Geschäft verrichten oder Gegenstände / Trainingsgeräte markieren, behält sich Hundefitness Bern vor, eine angemessene Reinigungsgebühr von CHF 15.00 für den Mehraufwand und die Desinfektion zu verrechnen.
16. Kinder, Jugendliche und Begleitpersonen
Kinder und Jugendliche dürfen nur unter der Verantwortung und Aufsicht einer erziehungsberechtigten Person am Training teilnehmen. Die Mitnahme von Kindern, Jugendlichen oder weiteren Begleitpersonen ist vorgängig mit Hundefitness Bern abzusprechen.
Im Einzeltraining ist maximal eine zusätzliche Begleitperson gestattet. Hundefitness Bern behält sich vor, die Anwesenheit zusätzlicher Personen abzulehnen, wenn dadurch der Trainingsablauf, die Sicherheit oder das Wohl der beteiligten Hunde beeinträchtigt wird. In den Gruppenstunden sind aus platztechnischen Gründen sowie zur Gewährleistung der nötigen Ruhe für die Hunde keine Kinder, Jugendlichen oder weiteren Begleitpersonen zugelassen.
17. Haftung
Die Teilnahme an den Angeboten von Hundefitness Bern erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter ist dafür verantwortlich, Hundefitness Bern über bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen, Verletzungen sowie relevante Verhaltensweisen des Hundes vollständig und wahrheitsgemäss zu informieren.
Hundefitness Bern haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch die Hundehalterin bzw. den Hundehalter, Begleitpersonen oder deren Hunde verursacht werden, haftet die jeweils verantwortliche Person im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die durch andere Hunde, Drittpersonen oder sonstige Umstände verursacht werden, haftet Hundefitness Bern nur, soweit eine gesetzliche Haftung besteht.
Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Kosten für tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen des eigenen Hundes trägt grundsätzlich die Hundehalterin bzw. der Hundehalter, soweit keine gesetzliche Haftung von Hundefitness Bern besteht.
Für Erkrankungen, Verletzungen, Bissverletzungen, Unfälle, das Entlaufen oder den Verlust eines Hundes sowie für eine ungewollte Paarung und deren Folgen haftet Hundefitness Bern nur, soweit eine gesetzliche Haftung besteht.
Für das Versterben eines Hundes aufgrund altersbedingter, gesundheitlicher oder anderer Ursachen, die Hundefitness Bern nicht zu vertreten hat, besteht keine Haftung. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
18. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Während des Trainings dürfen Hundehalterinnen und Hundehalter keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von sich selber, dem eigenen Hund, anderen teilnehmenden Personen oder deren Hunden erstellen oder veröffentlichen.
Hundefitness Bern kann während der Trainings Foto- oder Videoaufnahmen zu Dokumentations-, Informations- oder Werbezwecken erstellen. Aufnahmen, auf denen Personen oder deren Hunde erkennbar sind, werden nur erstellt und veröffentlicht, sofern die dafür erforderliche Einwilligung vorliegt.
19. Urheberrecht und Trainingsunterlagen
Von Hundefitness Bern zur Verfügung gestellte Trainingspläne, Übungsanleitungen, Texte, Bilder, Videos und sonstige Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Die Unterlagen dürfen ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hundefitness Bern nicht gestattet.
20. Kommunikation
Die Kommunikation mit Hundehalterinnen und Hundehaltern kann per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder über andere geeignete Kommunikationskanäle erfolgen. Sofern Trainingsunterlagen, Fotos oder Videos digital übermittelt werden, dürfen diese ausschliesslich für den vereinbarten persönlichen Zweck verwendet werden.
21. Datenschutz
Hundefitness Bern bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten finden sich in der separaten Datenschutzerklärung von Hundefitness Bern.
22. Änderungen der AGB
Hundefitness Bern behält sich vor, diese AGB anzupassen, wenn dies aufgrund von Änderungen des Angebots, der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder aus anderen sachlichen Gründen erforderlich ist. Für bereits verbindlich vereinbarte Leistungen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. Terminvereinbarung geltenden AGB.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Hundefitness Bern und ihren Kundinnen und Kunden ist Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
24. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird, soweit rechtlich zulässig, durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: Oktober 2026
